I. Geltungsbereich
Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge
und Beratungsaufträge zwischen der IQube AG und ihren Auftraggebern.
II. Umfang und Ausführung des Auftrags
1. Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte Leistung,
nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die IQube AG ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags Dritter
zu bedienen.
2. Nicht Gegenstand des Auftrages ist Rechts- oder Steuerberatung.
III. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der IQube AG auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen
rechtzeitig vorgelegt oder mitgeteilt werden und von allen Vorgängen
und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für
die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während
der Tätigkeit der IQube AG für
den Auftraggeber bekannt werden.
IV. Schutz des geistigen Eigentums
1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des
Auftrags von der IQube AG gefertigten
Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,
Aufstellungen und Rechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen,
nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und nicht an
Dritte gelangen, soweit dies nicht bestimmungsgemäß den
Gegenstand des Auftrags bildete.
2. Die Weitergabe von Äußerungen, Einschätzungen
oder Ausarbeitungen der IQube AG (Berichte,
Gutachten und dergl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Zustimmung der IQube AG, soweit sich nicht
bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an
einen bestimmten Dritten ergibt.
3. Die Verwendung von Arbeitergebnissen der IQube AG zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt
die IQube AG zur fristlosen Kündigung
des Auftragsverhältnisses.
V. Haftung
1. Die Haftung der IQube AG für Fahrlässigkeit
wird ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt die
gesetzliche Haftung bestehen. Fernmündliche Auskünfte
und Erklärungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
2. Ein Schadensersatzanspruch kann mit Ausnahme von vorsätzlichen
Schädigungen nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf
Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis
Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren
nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt,
wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen
Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird.
VI. Schweigepflicht gegenüber Dritten,
Datenschutz
1. Die IQube AG ist nach Maßgabe
der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den
Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt,
es sei denn, dass der Auftraggeber die IQube AG von dieser Schweigepflicht entbindet oder diese nach dem Auftragsinhalt
nicht sinnvoll ist.
2. Die IQube AG darf Berichte, Gutachten
und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse
ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers
aushändigen.
3. Die IQube AG ist befugt, ihr anvertraute
personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung von Aufträgen
zu verarbeiten oder durch Dritte, die ihrerseits zur Berufsverschwiegenheit
verpflichtet sind, verarbeiten zu lassen. Im Übrigen bedarf
die Weitergabe von Daten der Zustimmung des Auftraggebers.
VII. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung
des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der IQube AG angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber
eine ihm nach diesen Bestimmungen oder sonst wie obliegende Mitwirkung,
so ist die IQube AG zur fristlosen Kündigung
des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der
IQube AG auf Ersatz des ihr durch den
Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandene
Schadens.
VIII. Vergütung
1. Die IQube AG hat neben der Zahlung
des vereinbarten Honorars Anspruch auf pauschal 15% Auslagenersatz
des Honorars. Internationale Flüge sowie auftragsbedingte Bewirtungsaufwendungen
sind ausdrücklich nicht in der Auslagenpauschale enthalten;
die Umsatzsteuer wird grundsätzlich auf alle Beträge zusätzlich
berechnet. Die IQube AG kann angemessene
Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen
und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung
der Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften
als Gesamtschuldner.
2. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der IQube AG auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
IX. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Die IQube AG bewahrt die im Zusammenhang
mit der Erledigung eines Auftrags ihr übergebenen oder von
ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag
geführten Schriftwechsel mit kaufmännischer Sorgfalt für
die Dauer von bis zu zwölf Monaten nach Auftragsbeendigung
auf.
X. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus
ergebenden Ansprüche gilt allein deutsches Recht. Gerichtsstand
ist, soweit der Auftraggeber eine Vereinbarung hierüber treffen
kann, Düsseldorf